Thermomix Gewährleistung auch auf Gebrauchte Thermomix |
Das Wort "Garantie" fand sich auch nach 2002 weiterhin in den Thermomixunterlagen zum TM31, obwohl die neue gesetzliche Regelung den von vielen Unternehmen gewährten Garantien bereits recht nahe kam.
Lesen Sie nach dem Break, welche Versprechen Vorwerk heute macht und wie zur Beweislastumkehr Stellunggenomen wird
Bei der Gestaltung der neuen Unterlagen für den neuen Thermomix TM5 wurde auf den im Gesetzestext am Rande erwähnten Begriff "Gewährleistung" gewechselt. Im offiziellen öffentlichen Forum "Rezeptwelt" wurde seitens Vorwerkmitarbeitern deutlich darauf hingewiesen, dass Vorwerk auf die Beweislastumkehr (welche gesetzlicherseits nach Ablauf von sechs Monaten greift) verzichtet.
Somit wird also die alte Garantie de facto fortgeführt. Im erwähnten Forum heißt es seitens Vorwerk dazu:
"Es werden Reparaturen im Gewährleistungszeitraum natürlich kostenlos vorgenommen, es sei denn wir stellen ein Eigenverschulden fest."
An anderer Stelle im selben Forum wird ergänzend festgestellt:
"Die Beweislastumkehr schließen wir aus, außer die Technik stellt fest, dass es sich um einen selbstverursachten Fehler handelt."
Thermomix geht noch einen Schritt weiter als viele andere Unternehmen: Der reparaturbedürftige Thermomix wir kostenfrei abgeholt und zurückgeschickt. Dazu mehr hier KLICK!
Es gibt immer wieder Konfusion, ob der Käufer eines gebrauchten Thermomix ebenfalls Mangelhaftung geltend machen kann. Gemeinhin wird angenommen, dass der Erstkäufer seine Ansprüche ggü. Thermomix-Vertrieb dem Gebrauchtkäufer / Nachkäufer abtritt. Rechtssicher wird dies, wenn dies im Kaufvertrag niedergeschrieben steht. Dies betrifft ausschließlich die gesetzlichen Ansprüche. Der freiwillige Verzicht auf die Beweislastumkehr betrifft dies nicht. Vorwerk ist gemeinhin als kulantes Unternehmen bekannt ;)
Damit Sie sich sicher fühlen können, sollten Sie sich den Thermomix in Ruhe anschauen und testen.
Test-Hotline: 0171 - 5 69 79 86