Thermomix Ausfuhr in Nicht-EU Land - Rückzahlung der Mehrwertsteuer

Thermomix Umsatzsteuer Erstattung bei Ausfuhr - Tax Free
Thermomix Tax Free
Umsatzstuer Erstattung
bei Ausfuhr
Sabine Müller hat ihren Wohnsitz in der Schweiz. Sie möchte bei ihrem nächsten Besuch der Eltern in Deutschland einen neuen Thermomix in Empfang  nehmen und auf dem Rückweg in die Schweiz nach Hause mitnehmen, sprich: ausführen.

Ihre Eltern bittet Sie, alles vorzubereiten und den Thermomix zu besorgen.

Hört sich wie eine Umformulierung von: "Deutsche Eltern wollen ihrer Schweizer Tochter einen Thermomix schenken und ihr in die Schweiz (oder sonstiges Nicht-EU Land) bringen" an . . .

Lesen Sie nach dem Break, wie auch Sie sich die Umsatzsteuer ganz einfach zurückholen:



Als Nicht-EU-Angehörige möchten Sie nach der Ausfuhr natürlich die Mehrwertsteuer erstattet bekommen.

Hört sich einfach an, oder? Wird es mit meiner Hilfe auch sein ;)
Bitte seien Sie vorsichtig! Nicht einfach irgendwo drauflosbestellen. Es gibt VOR dem Kauf einiges zu beachten und zu besprechen. Die im Internet kursierenden Formulare für Ladenthekengeschäfte sind in dem Fall nutzlos.

Natürlich zahlt auch Thermomix im Falle der Ausfuhr die Mehrwertsteuer zurück.
Natürlich nur im Rahmen der engen gesetzlich gesteckten Grenzen des § 6 Abs. 3a UStG 
Ich zeige Ihnen gern, wie Sie innerhalb dieser Grenzen bleiben können.

Nicht jeder Thermomix-Berater ist auf dem notwendigen Kenntnisstand. Selbst an der Thermomix-Hotline erhalten Sie unter Umständen unbefriedigende oder abweichende Aussagen.

Ich habe das Thema aufwändig recherchiert und alle Informationen zur Hand. Ich helfe Ihnen, dass Sie die Mehrwertsteuer erstattet bekommen.

Lassen Sie uns darüber sprechen - Rufen Sie an: 0171 5 69 79 86